Worum es hier geht?
Dieser Beitrag soll keine Schwarzmalerei sein. Es geht darum, Betroffene rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, was zu beachten ist, welche Pflichten entstehen können und wie sich unnötige Sanktionen vermeiden lassen.
Wo Regeln sinnvoll sind, sagen wir das. Wo Probleme entstehen, zeigen wir auch sie. Und wo noch Fragen offen sind, kennzeichnen wir sie klar.
Das Ziel ist Orientierung, nicht Empörung.hen.
Eigentlich wollte ich nur wissen, was ich aufgrund der neuen europäischen Verpackungsvorschriften für die Verpackung unserer LoReTa-Fliegenschnüre tun muss. Der Kunststoffbeutel wiegt gerade einmal rund 2,2 Gramm.
Inzwischen beschäftige ich mich seit Tagen mit dem Thema – und aus diesen 2,2 Gramm ist eine Recherche entstanden, deren mögliche Auswirkungen mich zunehmend beschäftigen.
Dabei geht es längst nicht mehr um Solitip, Fliegenschnüre oder überhaupt nur um Angelgerät. Es geht um kleine Hersteller, Händler, Reparaturbetriebe, Imker, Modellbauer, Vereine und Menschen, die irgendwelche hoch spezialisierten Produkte in kleinen Stückzahlen herstellen oder weitergeben. Und letztlich geht es vor allem um uns als Endverbraucher.
Was wir bisher herausgefunden haben
In Deutschland reicht die Registrierung bei LUCID allein nicht. Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, benötigt zusätzlich die Beteiligung an einem entsprechenden System. Bei Solitip habe ich das inzwischen erledigt.
Die Kosten dafür sind in meinem konkreten Fall überraschend gering. Für meine derzeit geschätzten Jahresmengen von rund 14 kg Papier/Pappe/Karton und 2 kg Kunststoff liegen sie bei Reclay bei gerade einmal 16,88 Euro netto für 2026. Das Geld ist also zunächst überhaupt nicht das eigentliche Problem.
Interessant wurde es erst, als wir angefangen haben, genauer hinzusehen.
Alte Zeitungen oder neue Luftpolsterfolie?
Seit mehr als 40 Jahren verwende ich alte Zeitungen als Füllmaterial für Pakete. Ich werfe vorhandenes Papier also nicht weg, sondern benutze es ein weiteres Mal.
Auch dieses Füllmaterial kann für die Verpackungsmengen relevant sein. Also haben wir versuchsweise mit dem Rechner meines Systembetreibers gespielt. Bei 14 kg Papier/Pappe und 2 kg Kunststoff ergaben sich 16,88 Euro netto. Bei 10 kg Papier/Pappe und 3 kg Kunststoff waren es nur noch 16,42 Euro.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Kunststoff grundsätzlich billiger ist. Aber es zeigt einen möglichen Fehlanreiz: Luftpolsterfolie ist für dieselbe Polsterwirkung erheblich leichter als Zeitungspapier. Damit kann eine leichte Kunststofflösung trotz höherer Kosten je Kilogramm günstiger werden als die Wiederverwendung schweren Altpapiers.
Der Praxistest folgt: Sobald mir irgendwo Luftpolsterfolie ins Haus kommt, werde ich denselben Karton einmal mit Zeitung und einmal mit Luftpolsterfolie packen und beide Varianten wiegen.
Das Ergebnis veröffentlichen wir.
Dann haben wir über die Grenzen geschaut
Und ab hier wurde es wirklich interessant.
Wer direkt an Endverbraucher in anderen EU-Staaten liefert, muss sich mit den jeweiligen EPR- und Verpackungsvorschriften des Ziellandes beschäftigen. Registrierung, Systembeteiligung und teilweise Bevollmächtigte können zusätzliche Fixkosten verursachen.
Für einen Konzern, der hunderttausende Produkte in einem Land verkauft, lassen sich solche Kosten verteilen.
Aber was ist mit einem Modellbauer, der ein geniales Spezialteil entwickelt und davon europaweit vielleicht 500 Stück verkaufen könnte? Was ist mit einem kleinen Imker, der einige Gläser Honig ins Nachbarland verkauft?
Was ist mit Spezialprodukten im Castingsport, die nur wenige Menschen benötigen, ohne die dieser Sport aber nicht funktioniert? Oder mit einem kleinen Rutenbauer?
Plötzlich stellt sich eine ganz andere Frage
Was passiert mit Produkten, für die ein einzelnes Land als Markt zu klein ist, Europa zusammen aber groß genug wäre?
Wenn sich der Zugang zu jedem einzelnen nationalen Markt wegen fixer Verwaltungs- und Registrierungskosten nicht mehr lohnt, kann eine gute Idee wirtschaftlich sterben, bevor sie überhaupt auf den Markt kommt.
Der Verlierer wäre dann nicht nur der kleine Hersteller. Der eigentliche Verlierer wäre der Endverbraucher, weil bestimmte Spezialprodukte möglicherweise überhaupt nicht mehr entstehen.
Die Regeln gelten bereits – aber selbst bei der Umsetzung ist noch Bewegung drin
Während unserer Recherche kam über ein Mitglied eine interessante neue Information herein. Einer meiner Lieferanten hatte berichtet, er habe gehört, dass in der Anfangsphase bei Verstößen gegen die neue Verpackungsverordnung nicht sofort mit Geldbußen reagiert werden solle, weil bei der praktischen Umsetzung noch einiges in Bewegung sei.
Das wollten wir natürlich genauer wissen – und genau dafür ist dieser Bereich „Mitmachen“ gedacht.
Ein wichtiger Teil der Information lässt sich unmittelbar in der PPWR selbst bestätigen: Die neue EU-Verpackungsverordnung wird seit dem 12. August 2026 angewendet. Gleichzeitig gibt Artikel 68 den Mitgliedstaaten bis zum 12. Februar 2027 Zeit, ihre Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen festzulegen und der Europäischen Kommission mitzuteilen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die PPWR bis Februar 2027 ausgesetzt wäre oder man ihre Vorschriften bis dahin ignorieren könnte. Die Verordnung wird bereits angewendet.
Für unsere Recherche ist diese Information trotzdem ausgesprochen interessant. Denn sie zeigt, dass wir uns momentan mit einer Verordnung beschäftigen, die bereits angewendet werden muss, während Teile ihrer praktischen Umsetzung, Konkretisierung und insbesondere der nationalen Sanktionen noch in Bewegung sind.
Auch die Information, dass in der unmittelbaren Anfangsphase zunächst auf Verstöße hingewiesen und Unternehmen Gelegenheit zur Korrektur gegeben werden soll, bevor Sanktionen folgen, ist für unsere Recherche interessant. Diesen Punkt werden wir jedoch noch weiter prüfen, bevor wir ihn als allgemeingültige Regel darstellen.
Und genau das zeigt ziemlich gut, warum dieser Beitrag hier im Patronat entsteht. Wir stellen keine schnellen Behauptungen auf, sondern prüfen einen Punkt nach dem anderen. Wir unterscheiden zwischen bereits gesicherten Erkenntnissen und offenen Fragen und korrigieren oder ergänzen unseren bisherigen Wissensstand, sobald neue Informationen auftauchen.
Dieser Abschnitt ist dafür bereits das erste konkrete Beispiel: Die Information kam aus unserem Kreis, wurde überprüft und verändert nun den Beitrag, während er entsteht.
Und was ist eigentlich mit Hobbyherstellern ohne Gewerbe?
Kaum war dieser Punkt ergänzt, kam aus unserem Umfeld schon die nächste interessante Frage. Ein Freund erzählte mir, dass er sein Gewerbe abgemeldet hat und sich nun vollständig dem Rutenbau widmet.
Auf den ersten Blick könnte man daraus schließen: Kein Gewerbe mehr angemeldet – also betrifft mich das Verpackungsrecht nicht.
Ganz so einfach scheint es jedoch nicht zu sein.
Unsere bisherige Recherche zeigt, dass weder die PPWR noch das deutsche Verpackungsgesetz allein darauf abstellen, ob jemand einen Gewerbeschein besitzt. Entscheidend ist vielmehr, ob Produkte oder Verpackungen im Rahmen einer geschäftlichen beziehungsweise gewerbsmäßigen Tätigkeit in Verkehr gebracht werden.
Damit tauchen sofort neue Fragen auf: Was ist mit jemandem, der ausschließlich für sich selbst Ruten baut? Was ist mit einer Rute, die für einen Freund gebaut und verschenkt wird? Was passiert, wenn lediglich die Materialkosten erstattet werden? Was gilt, wenn gelegentlich eine selbst gebaute Rute verkauft wird? Und macht es einen Unterschied, ob sie innerhalb Deutschlands oder direkt an jemanden in einem anderen EU-Land verschickt wird?
Eine fehlende Gewerbeanmeldung ist jedenfalls nicht automatisch der Beweis dafür, dass eine Tätigkeit verpackungsrechtlich rein privat ist. Umgekehrt bedeutet ein einzelner privater Verkauf aber auch nicht automatisch, dass sämtliche Pflichten eines gewerblichen Herstellers greifen.
Auch daraus wird ein eigener Beitrag entstehen. Wir wollen genau untersuchen, wo die Grenze zwischen echtem privaten Hobby, gelegentlichem Verkauf, Materialkostenerstattung und einer geschäftlichen Tätigkeit verläuft – und welche Bedeutung das für das Verpackungsrecht hat.
Und auch dieser Punkt wäre ohne eine Rückmeldung aus unserem Umfeld möglicherweise gar nicht aufgetaucht. Genau so soll diese Recherche funktionieren.
Und dann landeten wir bei meinen Reparaturen
Das ist für Solitip keine theoretische Diskussion mehr.
Ich repariere Angelruten von Kunden aus verschiedenen europäischen Ländern. Der Kunde schickt mir sein Eigentum nach Deutschland, ich repariere es und anschließend bekommt er sein Eigentum zurück.
Aber was passiert verpackungsrechtlich bei dieser Rücksendung?
Der Kunde schickt seine Rute beispielsweise in seinem eigenen Karton. Ich verwende diesen wieder. Vielleicht ergänze ich etwas Zeitungspapier und Klebeband.
Was passiert, wenn der Karton beschädigt bei mir ankommt? Ich muss ihn verstärken. Und was passiert, wenn er so stark beschädigt ist, dass ich aus Gründen der Transportsicherheit einen neuen Karton verwenden muss?
Genau diese Sonderfälle sind derzeit ein wichtiger Teil unserer Recherche. Wir haben dafür noch nicht in allen Ländern eine belastbare Antwort und werden deshalb keine Vermutungen als Tatsachen darstellen.
Für meinen Betrieb ist diese Frage allerdings so wichtig, dass ich bereits über eine grundsätzliche Änderung des europäischen Vertriebs nachdenke.
Eine Möglichkeit wäre ein Netz aus Fachhändlern in den jeweiligen Ländern. Die technische Beratung und Reparaturabstimmung würde weiterhin direkt zwischen Kunde und Solitip stattfinden. Rücklieferung, Abrechnung und möglicherweise auch der Vertrieb von Ruten, Zubehör und LoReTa könnten dagegen über den jeweiligen nationalen Fachhändler erfolgen.
Aus einem Problem könnte damit sogar etwas Neues entstehen.
Und jetzt seid ihr dran
Genau deshalb steht dieser Beitrag im Bereich Mitmachen.
Der große öffentliche Beitrag ist noch nicht fertig. Wir recherchieren ihn gerade. Und ich möchte diesmal nicht erst etwas veröffentlichen und anschließend darüber diskutieren.
Ich möchte, dass wir ihn gemeinsam entwickeln.
Vielleicht betreibt jemand von euch selbst ein kleines Unternehmen. Vielleicht kennt ihr einen Imker, Modellbauer, Instrumentenbauer, Künstler, Ersatzteilhersteller oder anderen Spezialisten, der Produkte grenzüberschreitend verkauft.
Vielleicht kennt jemand einen Fall, an den wir überhaupt noch nicht gedacht haben.
Vielleicht habt ihr beruflich mit Verpackungen, Handel, Steuerrecht, Logistik oder EU-Vorschriften zu tun. Oder euch fällt beim Lesen schlicht eine Frage ein, die wir noch nicht gestellt haben.
Schreibt sie hier hinein
Fragen, eigene Erfahrungen, konkrete Beispiele – alles kann uns bei der weiteren Recherche helfen.
Auch Gegenargumente sind ausdrücklich erwünscht. Wenn wir irgendwo falsch liegen, möchte ich das wissen. Wenn eine Vorschrift sinnvoll ist, wollen wir auch das zeigen. Und wenn wir auf einen Widerspruch stoßen, recherchieren wir weiter, bis wir verstehen, was tatsächlich dahintersteckt.
Aus dem Material sollen anschließend mehrere Beiträge entstehen. Nicht nur über Verpackungen, sondern über die Frage, was solche Vorschriften in der Praxis mit kleinen Unternehmen, Spezialisten, Innovationen und letztlich mit uns Endverbrauchern machen.
Denn eines hat diese Recherche bereits gezeigt:
Die Geschichte handelt längst nicht mehr von einem 2,2 Gramm schweren Kunststoffbeutel.
Und genau dafür gibt es das Patronat: nicht nur zuschauen, sondern mitdenken, hinterfragen und mitgestalten.
