Eigentlich wollte ich nur eine Fliegenschnur verkaufen. Jetzt beschäftige ich mich mit Verpackungsregistern, Entsorgungssystemen, Materialgewichten und der Frage, in welche europäischen Länder ich überhaupt noch direkt an meine Kunden liefern kann. Auslöser dafür ist eine kleine Kunststofftüte mit gerade einmal 2,18 Gramm Gewicht. Aber genau deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen.
Was haben 2,18 Gramm Kunststoff mit der neuen EU-Verpackungsverordnung zu tun?
Die Verpackung meiner LoReTa-Fliegenschnur könnte kaum einfacher sein. Keine Kunststoffspule, keine Dose und keine zusätzliche Faltschachtel. Die Schnur liegt zusammen mit ihrer Produktinformation in einem kleinen transparenten Druckverschlussbeutel. Die Verpackung ist damit bereits bewusst auf ein Minimum reduziert.
Ich habe diesen Beutel auf die Waage gelegt: 2,18 Gramm. Genau an diesen 2,18 Gramm lässt sich sehr gut zeigen, was neue Verpackungsvorschriften in der Praxis bedeuten können. Aus einer kaum wahrnehmbaren Verpackung werden plötzlich Fragen nach Registrierung, Entsorgungssystem, Material, Verpackungsgewicht, Dokumentation und den Vorschriften des jeweiligen Landes.

Was ändert sich durch die neue EU-Verpackungsverordnung?
Seit dem 12. August 2026 gelten die europäische Verpackungsverordnung PPWR und in Deutschland das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Das erklärte Ziel klingt zunächst völlig nachvollziehbar: Verpackungen sollen reduziert, besser recycelt und häufiger wiederverwendet werden. Auch der europäische Binnenmarkt soll durch einheitlichere Regeln funktionieren.
In der praktischen Umsetzung bleibt es jedoch nicht bei der Frage, ob eine Verpackung umweltfreundlich ist. Für Unternehmen geht es auch darum, wer rechtlich als Hersteller gilt, wo eine Verpackung zu Abfall wird, welche Registrierung erforderlich ist und wer die Kosten für die Entsorgung übernimmt. Gerade bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb Europas kann daraus erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.
Muss sich ein kleiner Onlinehändler wirklich mit jedem EU-Land beschäftigen?

Genau hier beginnt für kleine Unternehmen das eigentliche Problem. Bei Direktlieferungen an Endabnehmer in einem anderen Mitgliedstaat kann die erweiterte Herstellerverantwortung im jeweiligen Zielland greifen. Spanien und Portugal sind beispielsweise getrennte Märkte mit eigenen zuständigen Stellen und Verfahren. Eine Registrierung in Spanien erledigt nicht automatisch die Pflichten in Portugal.
Ein großer Konzern beschäftigt dafür Fachabteilungen oder externe Dienstleister. Ein kleiner Hersteller entwickelt sein Produkt, berät Kunden, schreibt Rechnungen, verpackt Bestellungen und versucht anschließend herauszufinden, welche Vorschriften für eine 2,18-Gramm-Tüte im nächsten europäischen Land gelten.
Warum betrifft das nicht nur Fliegenfischer?
LoReTa ist lediglich mein persönliches Beispiel. Das eigentliche Thema ist viel größer. Kleidung, Schmuck, Werkzeug, Ersatzteile, Spielzeug, Haushaltswaren, Bücher, Elektronik, Lebensmittel oder handwerklich hergestellte Spezialprodukte müssen fast immer irgendwie verpackt werden. Damit betrifft die Entwicklung nicht nur Angelgerätehersteller, sondern praktisch jede Branche, die physische Produkte direkt an Verbraucher verkauft.
Gerade das Internet hat kleinen Unternehmen ermöglicht, Kunden in ganz Europa zu erreichen. Wenn der Verkauf in jedes zusätzliche Land jedoch neue Registrierung, Verträge, Dokumentation und Verwaltung verlangt, stellt sich irgendwann die einfache wirtschaftliche Frage, ob sich einige wenige Bestellungen aus diesem Land überhaupt noch lohnen.
Was bedeutet diese Entwicklung für Verbraucher?
Zusätzliche Verwaltung verschwindet nicht einfach. Sie kostet Zeit und Geld. Unternehmen können diese Kosten übernehmen, ihre Preise erhöhen, zusätzliche Vertriebspartner einschalten oder bestimmte Länder nicht mehr direkt beliefern. Für den Verbraucher kann das höhere Preise, weniger Auswahl und weniger direkten Zugang zu kleinen Herstellern und Spezialprodukten bedeuten.
Genau deshalb geht es mir nicht darum, sich über eine Kunststofftüte aufzuregen. Die 2,18 Gramm sind nur ein Anlass, genauer hinzusehen. Wenn eine Regelung tatsächlich Verpackungsmüll reduziert und Ressourcen spart, ist das ein vernünftiges Ergebnis. Wenn sie dagegen vor allem zusätzliche Verwaltungsstrukturen schafft, müssen wir fragen dürfen, ob Aufwand und Nutzen noch in einem sinnvollen Verhältnis stehen.
Besonders interessant ist dabei, dass LoReTa bereits bewusst ohne Spule, Dose oder zusätzliche Verkaufsverpackung auskommt. Weniger Verpackung lässt sich kaum erreichen. Ich prüfe sogar, ob der Beutel tatsächlich zurückgenommen und wiederverwendet werden könnte. Für mich wäre genau das greifbarer Umweltschutz: möglichst wenig Material verwenden und Dinge mehrfach nutzen.

Was ist eigentlich das tatsächliche Ziel?
Das offizielle Ziel der neuen Regeln ist klar formuliert: weniger unnötige Verpackungen, mehr Wiederverwendung, besseres Recycling und ein funktionierender europäischer Binnenmarkt. Das sind Ziele, gegen die kaum jemand etwas haben dürfte. Trotzdem sollten wir nicht nur darauf schauen, was über einer Verordnung steht, sondern auch darauf, was sie im wirklichen Leben bewirkt.
Wenn kleine Unternehmen immer mehr Zeit und Geld benötigen, um überhaupt noch europaweit verkaufen zu dürfen, wenn zusätzliche Kosten entstehen und Verbraucher dadurch mehr bezahlen oder weniger Auswahl haben, dann müssen diese Auswirkungen genauso Teil der Diskussion sein wie das eigentliche Umweltziel. Vielleicht sind solche Folgen unbeabsichtigt. Vielleicht werden sie unterschätzt. Vielleicht zeigt sich erst in einigen Jahren, wie groß ihre Wirkung tatsächlich ist. Genau deshalb sollten wir jetzt aufmerksam bleiben.
Nicht meckern – hinschauen, nachfragen und selbst nachdenken
Dieser Beitrag soll niemanden zum Aufregen bringen. Er soll dazu anregen, Zusammenhänge zu beobachten. Was kostet eine neue Regel tatsächlich? Was verbessert sie konkret? Welche Folgen hat sie für kleine Unternehmen? Werden Produkte dadurch teurer? Verschwinden Anbieter aus einzelnen Ländern? Und erreicht die Regel am Ende tatsächlich das, wofür sie geschaffen wurde?
Umweltschutz ist wichtig. Gerade deshalb dürfen wir verlangen, dass Maßnahmen auch messbar etwas für die Umwelt bewirken. Eine gute Regelung muss solche Fragen aushalten. Vielleicht sind diese unscheinbaren 2,18 Gramm Kunststoff deshalb ein guter Anlass, etwas genauer hinzusehen, bevor wir irgendwann feststellen, dass wir die Folgen längst bezahlen.
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt meine Erfahrungen und Überlegungen als kleiner Hersteller und Händler. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Welche konkreten Pflichten gelten, hängt unter anderem von Produkt, Verpackung, Vertriebsweg und Zielland ab.
